Prozessuale Hinweise

Bei Beginn der Vernehmung ist dem Beschuldigten zu eröffnen, welche Tat ihm zur Last gelegt wird und welche Strafvorschriften in Betracht kommen. Er ist darauf hinzuweisen, dass es ihm nach dem Gesetz freistehe, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen und jederzeit, auch schon vor seiner Vernehmung, einen von ihm zu wählenden Verteidiger zu befragen. Möchte der Beschuldigte vor seiner Vernehmung einen Verteidiger befragen, sind ihm Informationen zur Verfügung zu stellen, die es ihm erleichtern, einen Verteidiger zu kontaktieren, vgl. § 136 StPO. 

 

Kontaktaufnahme in Notfällen

Sie können in dringenden Fällen unter 0163 / 789 798 7 Kontakt aufnehmen.

Hiervon sollten Sie Gebrauch machen und sich mit einem Verteidiger beraten, bevor Sie gegenüber den Ermittlungsbehörden Angaben machen. 

In den übrigen Fällen werden Sie gebeten, den Kontakt via Email herzustellen oder über den genannten Festnetzanschluss

Kosten und Gebühren

Die für Ihre Vertretung entstehenden Kosten richten sich nach dem Umfang der Tätigkeit. Grundsätzlich erfolgt die Abrechnung nach RVG, es besteht jedoch die Möglichkeit eine Gebührenvereinbarung abzuschließen.

Im Rahmen einer Erstberatung können einige Probleme schon geklärt werden.  Sollte es im Anschluss zu einer Beauftragung kommen, wird die entstandene Beratungsgebühr natürlich angerechnet. 

Aktuelles und Informationen

Hier finden Sie Links zu aktueller Rechtsprechung und Entscheidungen zu relevanten und interessanten Themen. 

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Vita & Rechtsgebiete

Till Seitel studierte von 2000 bis 2006 Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität in Gießen und der Universidad de Valencia in Spanien. Schon während des Studiums legte er besonderes Augenmerk auf den Erwerb von  Rechtskenntnissen im Bereich Strafrecht, indem er das universitäre Wahlfach mit den Gebieten Kriminologie, Strafprozessordnung und Strafvollzug belegte.

Nach dem Studium begann er mit dem Referendariat am Landgericht Darmstadt. Entsprechend seiner o.g. Vertiefungen und dem Umstand, dass er seine Hochschulreife auf einem wirtschaftlichen Gymnasium erlangte, wurde er vor allem in wirtschaftlich geprägten Bereichen eingesetzt. Die Zivilstation fand an der Kammer für Handelssachen statt, an die sich wenig später die Station bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt - im Wirtschaftsdezernat - anschloss.  

Seit April 2009 ist er als selbstständiger Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Strafrecht tätig. Im März 2015 wurde ihm deshalb - aufgrund der erlangten besonderen theoretischen und praktischen Kenntnisse - die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht verliehen. Seit Anfang 2020 kann er die weitergehende Bezeichnung „Zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht“ führen. 

Sollten Sie Unterstützung in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren benötigen, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Till Seitel zur Seite und vertritt Sie gegenüber den Ermittlungsbehörden. 

Rechts - / Fachgebiete

  • Allgemeines Strafrecht (Fachanwalt für Strafrecht)
  • Wirtschaftsstrafrecht (Zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht DSV)
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Medizinstrafrecht
  • Internetstrafrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Jugendstrafrecht

Geschäftszeiten

  • Mo – Fr
    • 08:00 – 17:00
  • Sa – So
    • Geschlossen

In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch außerhalb der Bürozeiten unter der 0163 / 789 798 7 (Notrufnummer).

Kontakt

Telefon: 06151 / 130 59 75

Mobil: 0163 / 789 798 7

E-Mail: kanzlei@rechtsanwalt-seitel.de

Anschrift: Berliner Allee 65, 64295 Darmstadt, Hessen

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